Symbolbild TLF

Einsatz 42/2023: Verdacht Wald-/Flächenbrand

Wir wurden zu einer unklaren Rauchentwicklung im Bereich der L3035 zwischen Ober- und Niedergladbach alarmiert. Nach der Erkundung durch die ersteintreffenden Einsatzkräfte konnte kein Schadfeuer festgestellt werden. Die Einsatzfahrt haben wir daraufhin bereits in Hausen beenden können.

Symbolbild TLF

Einsatz 32/2022: Verdacht Wald-/Flächenbrand

Wir wurden zu einer gemeldeten Rauchentwicklung im Bereich der L3441 zwischen Georgenborn und Wiesbaden-Frauenstein alarmiert. Nach der Erkundung durch die Einsatzkräfte konnte kein Feuer festgestellt werden.

In dem Bereich kam es durch landwirtschaftliche Feldarbeiten zu einer Staubaufwirbelung, was vermutlich zu einer Verwechslung geführt haben könnte.

 

WICHTIG

Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass gerade bei der anhaltenden Trockenheit jeder frühzeitige Notruf wichtig ist. Zögern Sie daher bitte nicht, bei einer unklaren Rauchentwicklung den Notruf 112 zu wählen und die Feuerwehr zu rufen. Wir rücken im Zweifel lieber einmal zu viel als einmal zu wenig aus.

Symbolbild TLF

Einsatz 31/2022: Verdacht Wald-/Flächenbrand

Wir wurden zu einer gemeldeten Rauchentwicklung im Bereich zwischen der L3037 (Wambach – Bärstadt) und der B260 alarmiert. Nach der Erkundung durch die Einsatzkräfte konnte kein Feuer festgestellt werden.

In dem Bereich kam es durch landwirtschaftliche Feldarbeiten zu einer Staubaufwirbelung, was vermutlich zu einer Verwechslung geführt haben könnte.

 

WICHTIG

Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass gerade bei der anhaltenden Trockenheit jeder frühzeitige Notruf wichtig ist. Zögern Sie daher bitte nicht, bei einer unklaren Rauchentwicklung den Notruf 112 zu wählen und die Feuerwehr zu rufen. Wir rücken im Zweifel lieber einmal zu viel als einmal zu wenig aus.

Einsatz 22/2022: Feuer klein in Wald

Einem aufmerksamen Mitbürger fiel im Wald ein noch glimmendes Lagerfeuer auf.

Vor Ort löschten wir das Feuer und entfernten die illegale Feuerstelle.

 

 

Wir weisen darauf hin, dass das Rauchen und Feuermachen im Wald gemäß § 8 Abs. 3 HWaldG strengstens verboten ist, da dies fatale Folgen haben kann!

(3) Im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand

    1. darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden,
    2. dürfen brennende oder glimmende Gegenstände nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.

Rollcontainer Schlauch:


Dieser Rollcontainer ist Teil der „Wechselbeladung“.

 

Dieser Rollcontainer wird bei Wald- und Flächenbrandgefahr auf den GW-L verladen. Mit diesem Container kann während der Fahrt aus dem GW-L eine lange Wegstrecke bis zu 600m verlegt werden, um die abgelegenen Einsatzstellen mit Löschwasser zu versorgen.

 

Beladung:

  • 30x 20m B-Druckschlauch